Kontroll- und Reinigungsturnus der Heizanlagen

Im Kanton Glarus werden die Kontroll- und Reinigungsfristen von der kantonalen Gebäudeversicherung GlarnerSach festgelegt.

Heizanlage

Kontroll- und Reinigungsturnus

Anlagen mit flüssigen Brennstoffen (Öl)


- Ölverdampferbrenner (Ölofen)

2 x pro Jahr

- mit Gebläsebrenner bis 70kW

1 x pro Jahr

- mit Gebläsebrenner über 70kW

2 x pro Jahr

Anlagen mit festen Brennstoffen (Holz)


- Naturzugfeuerungen

2 x pro Jahr

- Gebläseunterstützte Feuerungen

2 x pro Jahr

- Zusatzanlagen (Raumheizer)

die selten benutzt werden, sind nach Bedarf zu reinigen, mindestens aber alle 5 Jahre durch den Kaminfeger zu kontrollieren

Anlagen mit gasförmigen Brennstoffen (Gas)


- Anlagen mit Gebläsebrenner bis 70KW

1 x alle 2 Jahre

- Anlagen mit Gebläsebrenner über 70kW

1 x pro Jahr

- Anlagen mit atmosphärischem Brenner

1 x alle 2 Jahre

- Ausnahme: raumluftunabhängige Aggregate und
  deren Verbindungsrohre, - kanäle, Abgasleitungen
  und Kamine

alle 2 Jahre

Anlagen mit verschiedenen Brennstoffen

die Reinigungsfristen der obenerwähnten Kategorien sind sinngemäss anzuwenden, wobei die Aufteilung der Betriebszeiten für die einzelnen Brennstoffe massgebend ist

Gewerbliche und industrielle Feuerungsanlagen


Dabei handelt es sich um Feuerungsanlagen die nicht unter der obengenannten Klassen fallen wie Rauchkammern, Käsereikessel, Konditoreiöfen, Dampfkessel, Einbrenn- oder Trocknungsanlagen etc.
(Verbrennungsanlagen für Siedlungs- und Sonderabfälle unterstehen diese Regelungen nicht)

die Kontroll- und Reinigungsintervalle sind mit der Betriebsleitung zu vereinbaren und sinngemäss anzuwenden



Weitere Informationen finden Sie auch im untenstehenden Dokument.


Kaminfeger Schweiz hat ebenfalls ein Merkblatt betreffend dem Kontroll- und Reinigungsturnus herausgegeben.

Das neue Merkblatt «Empfehlungen für Kontrolle und Reinigung», entspricht dem Stand der Technik und wurde mit verschiedenen namhaften Herstellern sowie Partnerverbänden abgeglichen. Es handelt sich um eine Empfehlung, die vor allem Hauseigentümern in liberalisierten Kantonen als Information und Leitfaden dienen soll. Kantonale Vorschriften haben jedoch Vorrang.